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IBRRS 2016, 1096; IMRRS 2016, 0702
Prozessuales
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Grundstückskaufvertrag mit Kommune: Welches Gericht ist bei Streitigkeiten zuständig?
OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.10.2015 - 14 W 5/15
1. Bei Streitigkeiten über Einzelpositionen eines einheitlichen Kaufpreisanspruchs bestimmt sich der zulässige Rechtsweg danach, ob diese Einzelpositionen insgesamt oder jedenfalls schwerpunktmäßig dem Zivilrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind.*)
2. Streitigkeiten über die Höhe von Anschluss- und Erschließungsbeiträgen, die Eingang in den Gesamtkaufpreis eines Grundstücks gefunden haben, sind selbst dann öffentlich-rechtlicher Natur, wenn ihre Berechnung Auswirkungen auf Nebenforderungen für zivilrechtliche Teilpositionen des Kaufpreisanspruchs haben kann.*)
