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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1010
Bauvertrag
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Stundenlohnarbeiten müssen wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen!
OLG Schleswig, Urteil vom 15.11.2013 - 1 U 59/12
1. Wird eine Vergütung nach Aufwand mit verabredeten Stundensätzen vereinbart, ergibt sich die Höhe der Vergütung aus dem Produkt des jeweiligen Stundensatzes und der Zahl der geleisteten Stunden. Zur Begründung seines Vergütungsanspruchs muss der Auftragnehmer somit nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.
2. Verletzt der Auftragnehmer bei der Erbringung von Stundenlohnarbeiten seine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Betriebsführung, steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Herabsetzung der bereits gezahlten Stundenlohnvergütung zu.
