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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0839
Bausicherheiten
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Wohngebäude mit Kanzleiräumen ist ein Einfamilienhaus!
BGH, Urteil vom 10.03.2016 - VII ZR 214/15
Ein Rechtsanwalt und Steuerberater, der Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen lässt, das in erster Linie der Deckung seines Wohnbedarfs und in untergeordnetem Umfang auch dem Betrieb seiner Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei dient, ist gemäß § 648a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BGB nicht zur Stellung einer Sicherheit nach § 648a Abs. 1 Satz 1 BGB verpflichtet.*)
