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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0743
Bauvertrag
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Leistung mangelhaft? Auf den Zeitpunkt der Abnahme kommt es an!
BGH, Urteil vom 25.02.2016 - VII ZR 210/13
1. Für die Beurteilung, ob ein Werk mangelhaft ist, kommt es nach einer durchgeführten Abnahme auf den Zustand des Werks zum Zeitpunkt der Abnahme an.*)
2. Die Verletzung einer Prüfungs- und Hinweispflicht durch den Werkunternehmer ist kein Tatbestand, der eine Mängelhaftung begründen kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, BGHZ 174, 110 Rn. 22 = IBR 2008, 78).*)
