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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0540
Kaufrecht
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Pflichtverletzung (un)erheblich? Auf behobene Mängel kommt es nicht an!
BGH, Beschluss vom 04.02.2016 - IX ZR 133/15
Bei der Bewertung, ob eine Pflichtverletzung erheblich oder unerheblich ist, sind vor Abgabe der Rücktrittserklärung behobene Mängel im Allgemeinen außer Betracht zu lassen (Fortführung von BGH, Urteil vom 28.05.2014 - VIII ZR 94/13, BGHZ 201, 290 Rn. 16 = IBR 2014, 696).*)
