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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0435
Werkvertragsrecht
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Mit "Kündigung" kann auch Rücktritt gemeint sein!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2015 - 21 U 181/14
Gibt der Auftraggeber bei seiner als „Kündigung“ überschriebenen Erklärung zum Ausdruck, dass die vom Werkunternehmer bis zum Zeitpunkt dieser Erklärung erbrachten Leistungen ohne Wert sind, mithin eine Werklohnvergütung hierfür dem Werkunternehmer nicht zusteht, ist die in Rede stehende „Kündigung“ als Rücktrittserklärung umzudeuten.*)
