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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0172
Bausicherheiten
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Inanspruchnahme einer Garantie auf erstes Anfordern muss den formalen Vorgaben der Sicherheit entsprechen!
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2015 - 23 U 67/15
Kennzeichnend für eine Garantie auf erstes Anfordern ist, dass die Zahlungsaufforderung durch den Begünstigten formalisiert ist und nach dem Grundsatz der Garantiestrenge so abgegeben werden muss, wie sie in der Garantieurkunde festgelegt ist.*)
