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IBRRS 2016, 0150; VPRRS 2016, 0018
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Wirtschaftliche Schwierigkeiten begründen keinen Konkurrenzschutz!
VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.07.2015 - VK-SH 6/15
1. Der Umstand, dass sich der Bieter durch sein Unterkostenangebot in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringt, begründet keinen Konkurrenzschutz (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2011 - Verg 45/11, IBR 2011, 603).
2. Die Vorschrift des § 19 EG Abs. 6 Satz 2 VOL/A 2009, wonach auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, der Zuschlag nicht erteilt werden darf, steht einem Unterkostenangebot nicht per se entgegen.