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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 3254; IMRRS 2015, 1483
Mit Beitrag
Miete, Pacht, Leasing und ErbbaurechtMiete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
Kaution nicht ordnungsgemäß angelegt: Auch Käufer kann Auszahlung verlangen!

LG Wuppertal, Urteil vom 09.07.2015 - 9 S 282/14

1. Hat der Vermieter entgegen § 551 Abs. 3 BGB eine Barkaution nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt, ist § 566a BGB in der Weise analog anzuwenden, dass der Erwerber einen Anspruch auf Auszahlung des vom Mieter geleisteten Betrages gegen den Veräußerer erlangt.*)

2. Dieser Anspruch des Erwerbers wird nicht erst in dem Zeitpunkt fällig (vgl. § 199 Abs. 1 BGB), in dem er dem Mieter die Kaution erstattet.*)

3. Hat der Erwerber die Mietsicherheit bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückgewährt, ohne dass er zuvor die Mietsicherheit von dem Vermieter erhalten hätte, so steht ihm mangels Gesamtschuldnerschaft neben dem Anspruch aus § 566a BGB zwar nicht ein Anspruch aus § 426 BGB, wohl aber ein solcher aus Bereicherungsrecht zu.*)

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