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IBRRS 2015, 3153; IMRRS 2015, 1422
Wohnraummiete
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Nebenkostenabrechnung nicht erstellt: Kein Verzug mit Mietzinszahlungen!
LG Berlin, Urteil vom 03.07.2015 - 63 S 305/14
Übt ein Mieter das Zurückbehaltungsrecht aus, weil der Vermieter die Erteilung der Nebenkostenabrechnung unterlässt, so kommt er mit den Mietzahlungen nicht in Verzug. Voraussetzung ist allerdings, dass das Recht vor oder spätestens mit Eintritt des Verzugs erklärt werde.
