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IBRRS 2015, 3110; IMRRS 2015, 1404
Immobilien
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Ungeprüfter Vorwegabzug von nicht umlagefähigen Kosten: Schadensersatz!
LG Mannheim, Urteil vom 02.06.2015 - 11 O 103/14
Die Vornahme eines Vorwegabzugs für nicht umlagefähige Verwaltungs- und Instandhaltungskosten in Höhe von pauschal 10%, ohne Ermittlung einer belastbaren Schätzgrundlage für diesen Abzug, stellt eine Pflichtverletzung im Rahmen eines Immobilienmanagementvertrags dar.
