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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2794; IMRRS 2015, 1229
Wohnungseigentum und Teileigentum
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Wer muss für die Wartung von Rauchmeldern sorgen?
AG Bottrop, Urteil vom 18.09.2015 - 20 C 25/15
Nach § 49a Abs. 7 Satz 4 BauO-NW ist der Bewohner der jeweiligen Wohnung für die Wartung der dort eingebauten Rauchmelder zuständig und nicht der Eigentümer. Demzufolg ist ein Beschluss, wonach die Eigentümergemeinschaft die Wartungsarbeiten an den Rauchmeldern an sich zieht, nichtig.
