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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2015 - 15 Verg 2/15
1. Zieht ein Auftraggeber Aspekte für die Begründung der Eignung der Bieter heran, die gegebenenfalls nur eine eingeschränkte Aussagekraft für eine vergleichbare Referenzleistung aufweisen, müssen im Vergabevermerk besondere Feststellungen getroffen werden.
2. Gemäß § 16 Abs. 7 VOL/A bzw. § 19 Abs. 8 EG VOL/A berücksichtigt der Auftraggeber bei der Wertung der Angebote die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Kriterien und gewichtet sie entsprechend der Bekanntmachung. Hält ein Auftraggeber sich nicht an ein bekannt gemachtes Punktesystem, ist die Bewertung vergaberechtswidrig.
3. Sieht ein Auftraggeber sog. "objektive Kriterien", die keine Zuschlagskriterien darstellen, für die Angebotswertung vor, müssen diese ebenfalls zwingend Berücksichtigung finden und deren Anwendung entsprechend dokumentiert werden.
