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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2664; VPRRS 2015, 0310
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Unrichtig verlesene Angaben führen nicht zum Angebotsausschluss!
VK Nordbayern, Beschluss vom 07.07.2015 - 21.VK-3194-21/15
Werden zu verlesende Angaben nicht oder unrichtig verlesen, so stellt dies zwar einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 14 EG Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/A 2012 dar; dies führt jedoch nicht zu einem Ausschluss der Prüf- und Wertungsfähigkeit, da es sich bei § 14 EG Abs. 3 Nr. 2 VOB/A 2012 lediglich um eine Formvorschrift handelt.*)
