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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2611
Bauvertrag
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LV-Position im gleichen Sinn verstanden: Kein Raum für Auslegung!
OLG Dresden, Urteil vom 05.02.2013 - 5 U 773/12
Verstehen die Parteien eines Bauvertrags eine Position des Leistungsverzeichnisses (hier: hinsichtlich der Interimsentsorgung des Mischwassers während Regenperioden) in demselben Sinn, geht der sich aus dem gemeinsamen Verständnis ergebende wirkliche Wille sowohl dem Wortlaut des Leistungsverzeichnisses als auch einer anderweitigen Interpretation (durch das Gericht) vor.
