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IBRRS 2015, 2480; IMRRS 2015, 1074
Wohnraummietrecht
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Duschmöglichkeit als Positivmerkmal setzt separate Dusche voraus!
AG Köpenick, Urteil vom 17.03.2015 - 3 C 267/14
1. Die Duschmöglichkeit als Positivmerkmal setzt eine separate Dusche voraus. Die bloße Möglichkeit sich in einer Wanne kniend oder sitzend abzubrausen entspricht nicht den Maßstäben für eine Duschmöglichkeit.
2. Das Negativmerkmal "fehlender Kabelanschluss" hängt nicht von der Kostenfreiheit ab.
