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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2475; IMRRS 2015, 1072
Mietrecht
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Wer den Vermieter beschimpft, muss mit einer Kündigung rechnen!
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.07.2015 - 2-11 S 103/15
Ob eine E-Mail beleidigenden und ehrverletzenden Charakter aufweist, die den Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund berechtigt, richtet sich nicht nach der Sicht des Mieters, sondern nach dem objektiven Empfängerhorizont.
