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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2433; IMRRS 2015, 1050
Prozessuales
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Sind eine senkrechte und eine waagerechte Linie eine Unterschrift?
BGH, Beschluss vom 09.07.2015 - V ZB 205/14
1. Die Berufungsschrift muss als bestimmender Schriftsatz im Anwaltsprozess grundsätzlich von einem bei dem Berufungsgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein. Eine diesen Anforderungen genügende Unterschrift verlangt einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug.
2. Selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug kann als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt. Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen.
