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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2413; IMRRS 2015, 1038
Miete, Pacht, Leasing und Erbbaurecht
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Keine Anpassung der Pachthöhe aufgrund von Absichtserklärung!
OLG Hamm, Urteil vom 29.04.2015 - 30 U 150/14
1. Absichtserklärungen der Parteien haben keine aufschiebende Wirkung; sie können keine Anpassung der Pachthöhe hervorrufen.
2. Das Bestreiten eines wirksamen Pachtübertragungsvertrags führt nicht zum konkludenten Widerruf der abgegebenen Willenserklärung.
3. Eine nachträgliche Anpassung der Pachthöhe ist nur ausnahmsweise bei längerfristigen Pachtverträgen wirksam. Wenn die Parteien die Pachthöhe lediglich nachverhandeln wollen, obwohl sie hinreichend bestimmt war, ist die Anpassung ausgeschlossen.
