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IBRRS 2015, 2250
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Kumulation nicht UVP-pflichtiger Vorhaben: Vorprüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich!
BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 4 C 4.14
1. Auf den Fall einer nachträglichen Kumulation von Vorhaben, die für sich allein nicht UVP-pflichtig oder vorprüfungspflichtig sind, die zusammen aber die maßgeblichen Größen- oder Leistungswerte überschreiten, findet § 3b Abs. 2, 3 UVPG analog (gegebenenfalls in Verbindung mit § 3c Satz 5 UVPG) Anwendung.*)
2. Mehrere Vorhaben liegen auf demselben Betriebsgelände im Sinne des § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UVPG, wenn zwischen ihnen ein räumlich-betrieblicher Zusammenhang besteht. Er ist gegeben, wenn sich die Umweltauswirkungen der Vorhaben überschneiden und die Vorhaben funktional und wirtschaftlich aufeinander bezogen sind.*)
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