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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2228; IMRRS 2015, 0920
Mit Beitrag
Sachverständige
Sachverständiger entscheidet, wie er das Gutachten erstellt!
LG Gera, Beschluss vom 17.07.2015 - 3 OH 54/12
1. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, dem Sachverständigen dezidiert vorzuschreiben, wie er die Symptome am Bauwerk dokumentiert und welche Hilfsmittel er hierfür benutzt.
2. Es obliegt allein dem Sachverständigen, vor Ort die Entscheidung über Hilfsmittel zu treffen.
3. Nach Entscheidung des Gerichts über eine Befangenheit eines Gutachters ist aus Vertrauensschutzgesichtspunkten eine Nachfrist für den einzuzahlenden Prozesskostenvorschuss zu gewähren.
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