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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2071; IMRRS 2015, 0832
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Gewerberaummietrecht
Anlage zum Mietvertrag nicht unterzeichnet: Schriftform trotzdem gewahrt?
BGH, Urteil vom 17.06.2015 - XII ZR 98/13
Entspricht der Vertragsschluss nicht den Anforderungen des § 126 Abs. 2 BGB, ist aber eine von beiden Parteien unterzeichnete Mietvertragsurkunde vorhanden, die inhaltlich vollständig die Bedingungen eines später mündlich oder konkludent abgeschlossenen Mietvertrags enthält, ist die Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB gewahrt (im Anschluss an Senatsurteil vom 24.02.2010 - XII ZR 120/06, IMR 2010, 180 = NJW 2010, 1518).*)
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