Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 0958; IMRRS 2015, 0568
Mit Beitrag
Wohnungseigentum und Teileigentum
Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft
BGH, Urteil vom 25.03.2015 - VIII ZR 243/13
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen dann einem Verbraucher gemäß § 13 BGB gleichzustellen, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient.*)
2. Beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten - wie etwa einem Energielieferungsvertrag zur Deckung des eigenen Bedarfs - handelt die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel zum Zwecke der privaten Vermögensverwaltung ihrer Mitglieder und damit nicht zu gewerblichen Zwecken.*)
Volltext