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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 0800; VPRRS 2015, 0134
Mit Beitrag
Vergabe
Neu gegründetes Architekturbüro kann sich auf Referenzen des Vorgängerbüros berufen!
VK Südbayern, Beschluss vom 17.03.2015 - Z3-3-3194-1-56-12/14
Ein neu gegründetes Unternehmen (hier: Architekturbüro) kann sich auf (Büro-) Referenzen eines Vorgängerbüros berufen, soweit eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren und den Mitarbeitern in dem neu gegründeten Unternehmen, die für die Ausführung des strittigen Auftrag vorgesehen sind, festgestellt werden kann.*)