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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entgangener Gewinn wird nur bei Darstellung der konkreten Umsatzentwicklung ersetzt!

OLG Jena, Urteil vom 19.12.2013 - 1 U 84/07

1. Eine Aufrechnungsforderung bedarf der bestimmten oder jedenfalls der bestimmbaren Höhe. Anderenfalls ist die Aufrechnungserklärung unzulässig.

2. Macht der Auftraggeber entgangenen Gewinn für einen bestimmten Zeitraum (hier: zwischen Februar 2000 bis August 2003) geltend, genügt es nicht, auf die Umsatzentwicklung eines anderen Zeitraums (hier: zwischen August 2003 und Dezember 2007) abzustellen.

3. Ein merkantiler Minderwert kann nicht allein mit der Anzahl der festgestellten (und zwischenzeitlich beseitigten) Mängel begründet werden.

4. Verlangt der Auftraggeber in einem Bauprozess die Erstattung der Kosten für die Beseitigung verschiedener Mängel, ist es nicht ausreichend, die Rechnungen vorzulegen ohne konkret vorzutragen, welche Arbeiten für die Beseitigung welcher Mängel damit geltend gemacht werden. Es ist weder die Aufgabe des Gerichts noch des Sachverständigen, ohne nähere Konkretisierung eingereichte Unterlagen und Leistungsverzeichnisse vorgelegten Rechnungen zuzuordnen.

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