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IBRRS 2015, 0453
Mit Beitrag
Bauhaftung
Darlegungs- und Beweiserleichterungen bei einem Verstoß gegen das GSB a.F./BauFordSiG?
OLG München, Urteil vom 20.11.2012 - 9 U 583/12 Bau
1. Der Schutzbereich des § 1 Abs. 1 GSB a.F. erstreckt sich auch auf die sog. "Nachmänner" eines Generalunternehmers, denen als Nachunternehmer die Erstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteils bzw. die Erbringung sonstiger Bauleistungen übertragen wurde.
2. Den Nachunternehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass dem Generalunternehmer gegenüber seinem Auftraggeber ein nicht befriedigter Werklohnanspruch zusteht.
3. Ein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
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