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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 3168
Mit Beitrag
Bauvertrag
Kostenvoranschlag überschritten: Besteller muss erbrachte Leistungen bezahlen!
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.11.2014 - 2 U 172/13
1. Zu den Rechtsfolgen eines überschrittenen Kostenvoranschlags.*)
2. Übersteigen die für die Herstellung des Werks tatsächlich entstehenden Kosten den Kostenanschlag, schuldet der Besteller dem Unternehmer eine Vergütung, die den erbrachten Leistungen entspricht.