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IBRRS 2014, 2853; VPRRS 2014, 0587
Mit Beitrag
Vergabe
Leistungserweiterung oder "Aufstockung" ist selbstständiger öffentlicher Auftrag!
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2014 - 1 Verg 1/14
1. Eine Leistungserweiterung oder "Aufstockung" von 1.673 auf 1.876 (+ 194) Rettungsmittelwochenstunden ist als selbstständiger öffentlicher Auftrag einzuordnen, der einer vergaberechtlichen Nachprüfung zugänglich ist.
2. Die Unwirksamkeit einer vergaberechtswidrigen "Direktvergabe" muss innerhalb der 30-Tages-Frist des § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB geltend gemacht werden.
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