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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 1194; IMRRS 2012, 0875
Allgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - AGB-Kontrolle im Fitness-Studiovertrag: Kündigungsklausel
BGH, Urteil vom 08.02.2012 - XII ZR 42/10
1. In einem Fitness-Studiovertrag hält eine vorformulierte Vertragsbestimmung, die eine Erstlaufzeit des Vertrages von 24 Monaten vorsieht, grundsätzlich der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)
2. Zur Unwirksamkeit einer Kündigungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fitness-Studiovertrags, die das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung unangemessen einschränkt.*)