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IBRRS 2011, 5592
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BGH, Beschluss vom 03.03.2011 - VIII ZR 296/09

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IBRRS 2011, 0518; IMRRS 2011, 0379
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nachforderungszahlung bzw. Guthabenauszahlung: Kein Anerkenntnis!

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 5592
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 03.03.2011 - VIII ZR 296/09

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2011, 0518; IMRRS 2011, 0379
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Nachforderungszahlung bzw. Guthabenauszahlung: Kein Anerkenntnis!

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

Jedenfalls seit der gesetzlichen Einführung der ausschlussbewehrten Abrechnungs- und Einwendungsfristen gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5, 6 BGB durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 erlauben weder die vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung durch den Mieter noch die vorbehaltslose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter für sich genommen die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer späteren Nach- oder Rückforderung während des Laufs der genannten Fristen entgegensteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, IBR 2006, 177; vom 11. November 2008 - VIII ZR 265/07, IBR 2009, 65).*)

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IBRRS 2010, 3424; IMRRS 2010, 2505
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kein Schuldanerkenntnis durch Ausgleich der Betriebskostenabrechnung

LG Bielefeld, Urteil vom 23.09.2009 - 22 S 46/09

Die Zahlung auf eine Betriebskostenabrechnung kann nach der Mietrechtsreform nicht mehr als ein spätere Korrekturen ausschließendes Schuldanerkenntnis oder als Verzicht auf Einreden verstanden werden.

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