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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 0971; IMRRS 2003, 0361
Prozessuales
Verfahrensrecht - Berufungsurteil muss Berufungsantrag enthalten
BGH, Urteil vom 26.02.2003 - VIII ZR 262/02
Die nach der Neufassung des § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mögliche Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils kann sich nicht auf den Berufungsantrag erstrecken; dieser ist auch nach neuem Recht in das Berufungsurteil aufzunehmen. Das Berufungsurteil muß deshalb, wenn es auf die wörtliche Wiedergabe des Antrages verzichtet, wenigstens erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.*)