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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 0269; IMRRS 2007, 0163
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Konkretisierung schlüssigen Vortrages kein neues Vorbringen

BGH, Beschluss vom 21.12.2006 - VII ZR 279/05

1. Wird ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weiteren Tatsachenvortrag, etwa unter Vorlage eines Privatgutachtens, zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert, stellt dies kein neues Vorbringen im Sinne der §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO dar.*)

2. Auch im Bauprozess ist eine Partei nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten unter Beifügung eines Privatgutachtens oder gestützt auf sachverständigen Rat vorzubringen.*)

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