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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 0244; IMRRS 2007, 0144
Prozessuales
Kosten eines Vergleichs
BGH, Beschluss vom 20.12.2006 - VII ZB 54/06
1. Die Kosten eines im Zwangsvollstreckungsverfahren geschlossenen Vergleichs sind in entsprechender Anwendung von § 98 Satz 1 ZPO als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien ein anderes vereinbart haben.*)
2. § 98 ZPO ist auch auf eine Einigung der Parteien anzuwenden, die kein gegenseitiges Nachgeben enthält.*)