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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 1208; IMRRS 2010, 0812
IT, EDV und TelekommunikationIT, EDV und Telekommunikation
Zivilrecht - Abwägung Medienfreiheit und Persönlichkeitsrecht

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - VI ZR 227/08

1. Die Frage, ob eine Rundfunkanstalt nicht mehr aktuelle Rundfunkbeiträge, in denen ein verurteilter Straftäter namentlich genannt wird, in dem für Altmeldungen vorgesehenen Teil ihres Internetportals ("Online-Archiv") weiterhin zum Abruf bereit halten darf, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Straftäters mit dem Recht der Rundfunkanstalt auf Meinungs- und Medienfreiheit zu entscheiden.*)

2. Dabei fließt zugunsten der Rundfunkanstalt mit erheblichem Gewicht in die Abwägung ein, dass die Veröffentlichung der Meldung ursprünglich zulässig war, die Meldung nur durch gezielte Suche auffindbar ist und erkennen lässt, dass es sich um eine frühere Berichterstattung handelt.*)

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