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IBRRS 2011, 0515; IMRRS 2011, 0376
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Stimmverbot wegen Beitragsrückständen!

BGH, Urteil vom 10.12.2010 - V ZR 60/10

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 0515; IMRRS 2011, 0376
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Stimmverbot wegen Beitragsrückständen!

BGH, Urteil vom 10.12.2010 - V ZR 60/10

1. Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden; ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden.*)

2. Die Ungültigerklärung von Beschlüssen scheidet in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich ein Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat; anders verhält es sich jedoch bei schwerwiegenden Eingriffen in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Wohnungseigentümers in gravierender Weise ausgehebelt wird.*)

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IBRRS 2010, 1542; IMRRS 2010, 1079
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerversammlung: Kein Ausschluss wg Beitragsrückstands

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.03.2010 - 14 S 5126/09

1. Die Klausel in einer Teilungserklärung, dass ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen länger als einen Monat in Verzug ist, von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden kann, ist nichtig.*)

2. Wird ein Wohnungseigentümer zu Unrecht von der Teilnahme an der Eigentümerversammlung ausgeschlossen, sind die anschließend gefassten Beschlüsse per se anfechtbar, ohne dass es einer Prüfung der Kausalität des Ausschlusses bedürfte.*)

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