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IBRRS 2000, 0771; IMRRS 2000, 0248
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VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 11.06.1999 - V ZR 377/98

Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen Leitungen oder Geräten; Anspruch des Grundstücksnachbarn aufgrund eines verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs analog § 906 BGB; Eintrittspflicht einer Haftpflichtversicherung

a) Störer ist auch der Eigentümer eines Hauses, das infolge eines technischen Defektes an elektrischen Leitungen oder Geräten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt.

b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB steht jedenfalls dann einem Schadensersatzanspruch im Sinne des § 1 AHB gleich, wenn die Einwirkung zu einer Substanzschädigung geführt hat.

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