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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 1955; IMRRS 2011, 1407
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und Notare
Pflichtverletzung aus Anwaltsvertrag
BGH, Urteil vom 10.03.2011 - IX ZR 82/10
1. Der Prozessvertreter des Beklagten verletzt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag, wenn er die Pfändung und Überweisung der Klageforderung an seine Partei nicht geltend macht.*)
2 a) Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist.*)
2 b) Für die Einziehung der gepfändeten Forderung in eigene Schuld reicht es aus, dass der Vollstreckungsgläubiger und Drittschuldner gegenüber dem Vollstreckungsschuldner erklärt, die wechselseitigen Forderungen zu verrechnen.*)