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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 0191; IMRRS 2015, 0109
Mit Beitrag
Gewerberaummiete
Insolvenzverfahren eröffnet: Wem kommt der Erlös des Vermieterpfandrechts zu Gute?
BGH, Urteil vom 09.10.2014 - IX ZR 69/14
Dauert ein Gewerbemietverhältnis mit dem Schuldner als Mieter nach Insolvenzeröffnung fort, ist der Insolvenzverwalter nicht berechtigt, den Erlös aus der Verwertung dem Vermieterpfandrecht unterliegender Gegenstände mit der Tilgungsbestimmung an den Vermieter auszukehren, die Zahlung vorrangig auf die nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten begründeten Mietforderungen und erst sodann auf die vor Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen entstandenen Mietforderungen anzurechnen.
Kein Leistungsbestimmungsrecht des Schuldners bei Verwertung von Sicherheiten!
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.03.2014 - 14 U 180/12
Ist ein Schuldner einem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet, z.B. mit mehreren Mietzinsraten, und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche der Schuldner bei der Leistung bestimmt. Dieses Leistungsbestimmungsrecht steht dem Schuldner bei der Verwertung von Sicherheiten nicht zu.