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IBRRS 2010, 5065
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BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - IX ZR 189/08

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IBRRS 2010, 1207; IMRRS 2010, 0811
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt in die Insolvenzmasse

BGH, Urteil vom 03.12.2009 - IX ZR 189/08

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 5065
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BGH, Beschluss vom 19.01.2010 - IX ZR 189/08

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2010, 1207; IMRRS 2010, 0811
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt in die Insolvenzmasse

BGH, Urteil vom 03.12.2009 - IX ZR 189/08

1. Eine nach den Vorschriften des Zwangsvollstreckungsrechts bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt im Insolvenzverfahren insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung für pfändbar nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften erklärt wird.*)

2. Die Billigkeitsprüfung, bei der alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind, obliegt dem Insolvenzgericht, wenn der Insolvenzverwalter beantragt, bedingt pfändbare Bezüge des Schuldners für pfändbar zu erklären, um sie wie Arbeitseinkommen zur Masse zu ziehen; streiten Insolvenzverwalter und Schuldner um die Massezugehörigkeit von bedingt pfändbaren Einkünften des Schuldners oder ist die Frage der Pfändbarkeit im Rahmen eines Anfechtungsprozesses zu beantworten, muss die Billigkeitsentscheidung vom Prozessgericht getroffen werden.*)

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