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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 3791; IMRRS 2011, 2675
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und Notare
Es bleibt dabei: O.K.-Vermerk auf Telefax kein Zugangsbeweis!
BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZR 148/10
1. Bei einer Telefax-Übermittlung begründet die ordnungsgemäße, durch einen "OK"-Vermerk unterlegte Absendung eines Schreibens über ein bloßes Indiz hinaus nicht den Anscheinsbeweis für dessen tatsächlichen Zugang bei dem Empfänger.
2. Der "OK"-Vermerk gibt dem Absender keine Gewissheit über den Zugang der Sendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, aber nicht die erfolgreiche Übermittlung belegt.
3. Im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dem "OK"-Vermerk allerdings bei der Frage der wirksamen Ausgangskontrolle Bedeutung zu.