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IBRRS 2010, 2333; IMRRS 2010, 1709
Allgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Beginn der Verjährung des Befreiungsanspruches eines Treuhänders
BGH, Urteil vom 05.05.2010 - III ZR 209/09
Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders (Geschäftsbesorgers) nach § 257 BGB ist nicht auf den Schluss des Jahres abzustellen, in dem der Freistellungsanspruch fällig geworden ist, sondern auf den Schluss des Jahres, in dem die Drittforderungen fällig werden, von denen zu befreien ist.*)