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Vater des Schwiegersohns wirkt an vorinstanzlicher Entscheidung mit: Rechtsmittelrichter befangen?
BGH, Beschluss vom 26.08.2015 - III ZR 170/14
Aus dem Umstand, dass der Vater des Schwiegersohns des Rechtsmittelrichters bei der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat, ergibt sich weder ein Ausschlussgrund gemäß § 41 Nr. 6 ZPO noch ein Grund, der eine Besorgnis der Befangenheit des Rechtsmittelrichters rechtfertigt.