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IBRRS 2017, 0023; IMRRS 2017, 0039
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann wird ein Dritter in den Schutzbereich eines "fremden" Vertrags einbezogen?

BGH, Urteil vom 17.11.2016 - III ZR 139/14

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 0023; IMRRS 2017, 0039
Mit Beitrag
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann wird ein Dritter in den Schutzbereich eines "fremden" Vertrags einbezogen?

BGH, Urteil vom 17.11.2016 - III ZR 139/14

Zu den Voraussetzungen der Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags.*)

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IBRRS 2014, 1297; IMRRS 2014, 0647
ImmobilienImmobilien
Nachbarschaftshilfe: Kein Haftungsverzicht bei gefahrträchtigen Arbeiten!

OLG Koblenz, Urteil vom 02.04.2014 - 5 U 311/12

1. Fehler bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe können Haftungsansprüche Dritter auslösen, sofern sie in den Schutzbereich der Absprachen zwischen den Nachbarn einbezogen sind (hier: Nachbarschaftshelfer montiert eine Außenlampe und erkennt nicht, dass deren Gehäuse wegen einer Strombrücke zwischen Phase und Schutzleiter unter Strom steht, wodurch ein Bauarbeiter einen Stromschlag mit hypoxischem Hirnschaden erleidet).*)

2. Ein stillschweigender Haftungsverzicht bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe kann nicht angenommen werden, wenn die zu erledigenden Arbeiten gefahrenträchtig sind und der Nachbarschaftshelfer wegen des Schadenereignisses haftpflichtversichert ist.*)

3. Anlageninhaber i. S. v. § 2 HpflG ist nicht zwingend der Eigentümer des Gebäudes, dessen Elektroanlage einen schadenstiftenden Fehler aufweist. Zur Reichweite der Ausschlusstatbestände des § 2 Abs. 3 Nr. 1 und 2 HpflG.*)

4. Zur Frage, ob eine Änderung der DIN- oder VDE- Vorschriften den Hauseigentümer verpflichtet, die Elektroinstallation den neuen Vorschriften anzupassen.*)

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