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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 0275; IMRRS 2012, 0194
Prozessuales
Verfahrensrecht - Festsetzung des Gegenstandswerts der Anwaltstätigkeit
Aktienrecht - Prdukhaftungsrisiko bei Platzierung von Altaktien an der Börse
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - II ZR 141/09
1. Mit der Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei der Platzierung von Altaktien an der Börse werden entgegen § 57 Abs. 1 Satz 1 AktG Einlagen an den Altaktionär zurückgewährt, wenn dieser die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt.*)
2. Die Pflicht zur Rückgewähr der entgegen § 57 AktG erhaltenen Leistung durch Übernahme der Prospektverantwortung begründet einen Anspruch der Aktiengesellschaft gegen den Altaktionär auf Freistellung.*)
3. Ein herrschendes Unternehmen ist nach § 317 Abs. 1 Satz 1 AktG zum Schadensersatz verpflichtet, wenn es die Platzierung der Altaktien einer Tochtergesellschaft ohne Nachteilsausgleich veranlasst.*)