Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
ibr-online. Die Datenbank für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Urteilssuche
Datenbestand
Derzeit 130.412 Volltexte.
In den letzten 30 Tagen haben wir 502 Urteile neu eingestellt, davon 191 aktuelle.
Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.
Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.
Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.
Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.
Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2002, 1100
Alle Sachgebiete
Gewinnspiel: Übertriebenes Anlocken von Hörern
BGH, Urteil vom 11.04.2002 - I ZR 225/99
Gehört ein Gewinnspiel zum Inhalt des Hörfunkprogramms und ist es als Programmbestandteil Teil der Leistung des Rundfunksenders, so ist das Gewinnspiel grundsätzlich nicht geeignet, von einer sachlichen Prüfung des Leistungsangebots des Senders abzulenken und einen Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb i.S. von § 1 UWG wegen übertriebenen Anlockens der Hörer zu begründen.*)