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IBRRS 2013, 1549; IMRRS 2013, 0919
Leasing und Erbbaurecht
Austausch von Nachtspeicheröfen: Instandhaltungsmaßnahmen!
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 26.07.2012 - 913 C 21/12
Der Austausch von Nachtspeicheröfen gegen Heizkörper und der Anschluss an die Gasheizung sind als Instandhaltungsmaßnahme zu klassifizieren. Es erscheint sachgerecht, die Einordnung als Instandsetzung oder Modernisierung davon abhängig zu machen, ob der Vermieter bei Durchführung der baulichen Maßnahme eine Wahlmöglichkeit hat. Kann er noch zwischen einer Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und einem modernisiertem Zustand frei entscheiden, liegt eine Modernisierung vor. Bringt die Instandsetzung dagegen notwendigerweise eine Verbesserung mit sich, weil der Markt eine veraltete Technik nicht mehr zulässt, ist der Vermieter aufgrund dieser Situation praktisch gezwungen, eine moderne Technik einzusetzen. Dann liegt eine Ersetzung vor, die der Instandhaltung gleichzusetzen ist.