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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2004, 0041
Mit Beitrag
Bauvertrag
Schadensersatz für Arbeitsunfall eines Arbeiters?
OLG Bamberg, Urteil vom 11.09.2002 - 8 U 29/02
1. Die UVV VBG 37 "Bauarbeiten" schreibt in § 12a u.a. bei Öffnungen mit einem Flächenmaß von 9 qm das Vorhandensein von Einrichtigungen vor, die ein Abstürzen, Hineinfallen oder Hineintreten von Personen verhindern. Diese Forderung ist erfüllt, wenn die Öffnungen oder Vertiefungen umwehrt oder begehbar und unverschiebbar abgedeckt oder mit tragfähigem Material verfüllt oder ausgefüttert sind.
2. Auch wenn die Öffnung lediglich ein Ausmaß von ca. 1 qm hatte und die VBG 37 nicht unmittelbar zur Anwendung kommt, haben sich die zu treffenden Sicherungsmaßnahmen nach den Sicherungserwartungen der mit den Gegebenheiten und üblichen Gefahren einer Baustelle vertrauten Personen zu richten. Dies führt auch bei kleineren Öffnungen zur Notwendigkeit den VBG 37 entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, da die Gefahrenlage bei diesem im Grundsatz nicht anders zu bewerten ist.