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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 0765; IMRRS 2011, 0565
Prozessuales
Erstattung von vergeblichen Reisekosten
OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2010 - 6 W 39/09
1. Sofern ein Termin abgesagt wird, nachdem die Partei die Reise zum Termin angetreten hat und der Reiseantritt nicht unsachgemäß erfolgt ist, können die dabei entstandenen Kosten, notwendige Kosten der Terminswahrnehmung darstellen.
2. Diese vergeblich verwendeten Reisekosten der Partei sind zu erstatten.