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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2004, 2353; IMRRS 2004, 1373
Wohnungseigentum
Stimmenmehrheit nach Miteigentumsanteilen: Mißbrauch
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.05.2003 - 3 Wx 107/03
1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann vereinbaren, dass - abweichend von § 25 Abs. 2 WEG - die Mehrheit der Stimmen bei der Beschlussfassung nach der Mehrheit der Miteigentumsanteile berechnet wird.*)
2. Zur Frage einer missbräuchlichen Ausnutzung der Stimmenmehrheit eines Wohnungseigentümers bei der Bestellung eines Verwalters.*)