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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2007, 4991; IMRRS 2007, 2486
Wohnungseigentum
Feuchtem Keller muss abgeholfen werden
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.05.2004 - 3 Wx 95/04
Auch wenn ein Haus schon 100 Jahre alt ist, ist es nicht üblich, wenn Feuchtigkeit in den Keller dringt. Die Eigentümer, in deren Keller das der Fall ist, müssen im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung für Abhilfe sorgen. Die übrigen Eigentümer können das vor allem dann verlangen, wenn das Entstehen weiterer Schäden sowohl am gemeinschaftlichen Eigentum als auch am Sondereigentum droht.